Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, die bestehenden Gefährdungen für die Tätigkeiten im Unternehmen systematisch zu ermitteln und zusammen mit den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Diese Gefährdungsbeurteilung, insbesondere bezüglich physischer und psychischer Belastungen, ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz.
Die Identifikation der Risiken ist der wichtigste Schritt, um die Gesundheit von Mitarbeitern und anderen Personen zu schützen sowie Unfälle zu vermeiden. Als Nebeneffekt trägt sie dazu bei, die Zuverlässigkeit und Effektivität von Prozessen zu sichern sowie deren Effizienz zu steigern.
Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Arbeitgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße zur Unterstützung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder kleinere Betriebe sich bei besonderen Anlässen in dieser Hinsicht fachkundig beraten lassen. Für die Verwendung von Arbeitsmitteln (wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Gefahrstoffe etc.) ist eine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich.
Gefährdungsbeurteilungen für Handwerk und Industrie